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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Leistungen, welche die Groundworks Habegger GmbH in Gründung (Sitz Hombrechtikon ZH, im Folgenden «Groundworks») für dich als Auftraggeber erbringt. Mit Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister gehen sämtliche Rechte und Pflichten auf die Groundworks Habegger GmbH über. Sie gelten unabhängig davon, ob die Leistungen beratender, umsetzender oder operativer Natur sind. Abweichende oder ergänzende Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle schriftliche Vereinbarungen, Offerte oder Auftragsbestätigung, diese AGB, gesetzliche Vorschriften.

«Schriftlich» bedeutet in diesen AGB Text in dauerhafter Form, einschliesslich E-Mail. Wo das Gesetz die eigenhändige Unterschrift verlangt, bleibt diese vorbehalten.

2. Leistungen

Groundworks erbringt Leistungen rund um Prozesse, ERP und Digitalisierung. Dazu zählen Konzeption, Implementierung, Customizing, Modul-Entwicklung, Schulung und Support im Umfeld von Odoo sowie operative Dienstleistungen und Interimsmandate, etwa in den Bereichen Prozesse, Beschaffung, Planung und IT-Betrieb. Die konkret zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Verkaufsauftrag, einer Offerte oder einer Auftragsbestätigung.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Groundworks eine fachgerechte Bearbeitung nach den Regeln der Kunst, keinen bestimmten Erfolg. Es handelt sich um ein Auftragsverhältnis im Sinn von Art. 394 ff. OR.

Die Leistung erfolgt soweit möglich remote. Vor-Ort-Termine werden gesondert vereinbart und nach Aufwand verrechnet.

Offerten sind ohne anderslautende Angabe 30 Kalendertage gültig. Ein Vertrag kommt zustande, wenn du die Offerte innerhalb dieser Frist annimmst oder mit der Leistungserbringung einverstanden bist. Änderungen des vereinbarten Umfangs bedürfen der Zustimmung beider Parteien.

3. Mitwirkung des Auftraggebers

Du stellst rechtzeitig alle Informationen, Zugänge und Entscheidungen bereit, die Groundworks für die Leistungserbringung benötigt. Dazu gehören insbesondere:

  • Zugriff auf die relevanten Odoo-Instanzen (produktiv, Test, Staging) sowie allenfalls erforderliche Drittsysteme
  • Benennung einer Ansprechperson mit Entscheidungskompetenz
  • Fristgerechte Rückmeldung auf Entwürfe, Demos und Test-Resultate
  • Bereitstellung von Testdaten oder Freigabe für die Arbeit auf realen Daten

Verzögerungen aufgrund ausstehender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Groundworks. Daraus entstehende Mehraufwände werden nach Stundensatz verrechnet.

4. Vergütung und Spesen

Die Vergütung erfolgt nach Aufwand auf Basis des vereinbarten Stundensatzes, sofern nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis schriftlich festgehalten wurde. Massgebend ist der bei Auftragsbestätigung kommunizierte Satz. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer; diese wird, soweit geschuldet, zusätzlich ausgewiesen.

Aufwandschätzungen sind unverbindlich. Zeichnet sich ab, dass eine Schätzung um mehr als 20 Prozent überschritten wird, informiert Groundworks vorgängig und holt eine Freigabe für den Mehraufwand ein. Genehmigst du den Mehraufwand nicht, kannst du das Mandat unter Bezahlung der bis dahin erbrachten Leistungen beenden. Weitere Beendigungs-, Rücktritts- oder Kündigungsrechte wegen Überschreitung einer Aufwandschätzung bestehen nicht.

Bei Dauermandaten kann Groundworks die Ansätze einmal jährlich anpassen, frühestens zwölf Monate nach Mandatsbeginn und mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten. Du kannst das Mandat in diesem Fall auf den Zeitpunkt der Anpassung kündigen.

Reisezeit zu Vor-Ort-Terminen wird zu 50 Prozent des vereinbarten Stundensatzes verrechnet. Reisespesen (öV 2. Klasse mit Halbtax sofern verfügbar, Auto nach Kilometeransatz) sowie verauslagte Drittkosten (Lizenzen, Tools, Hosting im Kundeninteresse) werden zum Selbstkostenpreis weitergegeben.

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Groundworks berechtigt, einen Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr sowie eine Mahngebühr von CHF 30 pro Mahnung ab der zweiten Mahnung zu verrechnen.

Bleibt eine Rechnung mehr als 60 Tage offen, kann Groundworks weitere Leistungen ohne Ankündigung einstellen. Bei wiederholtem Verzug behält sich Groundworks vor, künftig Vorauszahlung oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

Du kannst nur mit Gegenforderungen verrechnen, die von Groundworks anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Termine

Termine und Lieferzeiten sind Richtwerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Auch verbindliche Termine setzen voraus, dass du deine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllst.

7. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhältst du an den im konkreten Auftrag für dich entwickelten Inhalten (insbesondere kundenspezifische Odoo-Module, Konfigurationen, Reports, Skripte, Dokumentationen) ein nicht-ausschliessliches, übertragbares und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für deine geschäftlichen Zwecke.

Quellcode kundenspezifischer Module wird auf Anfrage in einem Repository abgelegt, auf das du Zugriff erhältst. Du darfst die Inhalte intern modifizieren, weiterentwickeln und durch Dritte weiterentwickeln lassen.

8. Wiederverwendung von Bausteinen

Groundworks behält das uneingeschränkte Recht, generisch nutzbare Bausteine, Frameworks, Bibliotheken und Methoden auch in anderen Projekten und Produkten einzusetzen. Dazu gehören insbesondere wiederverwendbare Module aus der Groundworks-Bibliothek, allgemeine Konfigurationsmuster, Templates sowie Schulungs- und Dokumentationsinhalte, die nicht spezifisch für dich entwickelt wurden.

Dieses Recht besteht unabhängig davon, ob entsprechende Bausteine vor, während oder nach dem konkreten Auftrag entstanden sind, solange sie keine vertraulichen Informationen oder Personendaten von dir enthalten.

9. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der Gegenseite (Geschäftsgeheimnisse, Personendaten, technische und kaufmännische Details) während und nach Beendigung der Zusammenarbeit vertraulich. Die Pflicht endet, sobald die Informationen ohne Zutun der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden.

Groundworks darf die Tatsache der Geschäftsbeziehung sowie deinen Firmennamen und dein Logo als Referenz nennen (Website, Pitch-Decks, LinkedIn-Posts). Konkrete Inhalte oder Zahlen werden nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung verwendet. Auf Wunsch wird auch die blosse Referenzierung weggelassen.

10. Datenbearbeitung und KI-Tools

Soweit Groundworks bei der Leistungserbringung Personendaten bearbeitet, die du zur Verfügung stellst, erfolgt dies als Auftragsbearbeitung im Sinn von Art. 9 DSG, bei Anwendbarkeit zusätzlich Art. 28 DSGVO. Groundworks bearbeitet die Daten ausschliesslich zu den vereinbarten Zwecken, schützt sie nach Stand der Technik und gibt sie nicht an unbefugte Dritte weiter.

Groundworks setzt zur Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge ein, insbesondere Anthropic Claude (Anthropic PBC, USA). Drittland-Transfers in die USA erfolgen gestützt auf das Swiss-U.S. Data Privacy Framework beziehungsweise das EU-U.S. Data Privacy Framework sowie auf Standardvertragsklauseln, soweit vom jeweiligen Anbieter angeboten.

Eine aktuelle Liste der eingesetzten Sub-Auftragsbearbeiter ist unter groundworks.ch/privacy einsehbar. Du kannst der Beauftragung einzelner Sub-Bearbeiter innert 15 Tagen ab Mitteilung schriftlich widersprechen.

Nach Beendigung des Mandats gibt Groundworks die überlassenen Daten zurück oder löscht sie innert 60 Tagen. Ausgenommen sind gesetzliche Aufbewahrungspflichten und routinemässige Sicherungskopien.

11. Beizug Dritter

Groundworks darf zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte beiziehen (Subcontractor, Hosting-Anbieter, KI-Tools, siehe Abschnitt 10). Für die Leistungen dieser Dritten haftet Groundworks im Rahmen von Abschnitt 13 wie für eigene Leistungen.

12. Gewährleistung

Leistungen gelten 30 Kalendertage nach Lieferung oder Abschluss als abgenommen. Mängel meldest du innerhalb dieser Frist schriftlich. Die produktive Nutzung einer Leistung gilt als Abnahme. Groundworks behebt nachgewiesene Mängel kostenlos innert angemessener Frist.

Nicht als Mangel gelten: Funktionalität ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs, Probleme durch Eingriffe von dir oder Dritten nach Übergabe, Limitationen der eingesetzten Odoo-Version oder von Drittprodukten, sowie Erweiterungswünsche (Change Requests). Eine über die Mängelbehebung hinausgehende Gewährleistung wird nicht übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

13. Haftung

Groundworks haftet für nachgewiesene direkte Schäden, die durch eine Vertragsverletzung verursacht wurden. Die Haftung ist begrenzt auf den Gesamtbetrag, den du in den letzten sechs Monaten vor dem schadenstiftenden Ereignis an Groundworks bezahlt hast.

Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden.

14. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Streiks, Cyberangriffe auf eingesetzte Anbieter wie Odoo SA, Anthropic, Microsoft oder Google, längerfristige Ausfälle der Internet- oder Cloud-Infrastruktur) entbinden Groundworks für deren Dauer von der pünktlichen Leistung. Beide Parteien informieren einander unverzüglich.

15. Kündigung

Laufende Mandate können von beiden Seiten ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen auf das Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Aus wichtigem Grund (insbesondere schwere Vertragsverletzung, Zahlungsverzug über 60 Tage, Eröffnung eines Konkursverfahrens) ist die sofortige Kündigung ohne Frist möglich.

Bei Kündigung werden bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachte Leistungen abgerechnet. Du erhältst Zugang zu den bis dahin erstellten Artefakten gemäss Abschnitt 7.

16. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Änderungen dieser AGB werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht schriftlich innert dieser Frist, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.

Rechte und Pflichten aus dieser Geschäftsbeziehung dürfen ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht auf Dritte übertragen werden.

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Hombrechtikon, Bezirk Meilen, Kanton Zürich.

Stand: 2. September 2026